Nicati Timeline

Reglement des Concours Nicati

  1. Die Association du Concours Nicati organisiert in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Tonkünstlerverein (STV), der Hochschule der Künste Bern (HKB) und der Fondation Nicati-de Luze einen Interpretationswettbewerb für zeitgenössische Musik, offen für professionelle Musikerinnen und Musiker mit Masterdiplom oder gleichwertigem Abschluss (Lehrdiplom, Konzertdiplom, Solistendiplom), ohne Alterslimite. Alle Instrumente - Stimme eingeschlossen, aber mit Ausnahme der Orgel - können sich anmelden als Solist/in, Duo oder Ensemble (bis maximal 6 Personen).

  2. Solisten/Solistinnen: Die Solistinnen und Solisten müssen Schweizer Bürger/innen sein. Zugelassen sind überdies AusländerInnen, die an einer schweizerischen Musikhochschule ein Diplom erworben haben oder  in der Schweiz wohnhaft oder Mitglied des Schweizerischen Tonkünstlervereins sind. 

    Duos und Ensembles: Mindestens die Hälfte der Mitglieder der Duos oder Ensembles muss Schweizer BürgerIn sein. Zugelassen sind überdies  AusländerInnen, die an einer schweizerischen Musikhochschule ein Diplom erworben haben oder in der Schweiz wohnhaft oder Mitglied des Schweizerischen Tonkünstlervereins sind.

    Doppelanmeldung:
    Es ist nicht möglich, sich sowohl als Solist/in, wie auch im Duo anzumelden. Eine Doppelanmeldung als Solist/in und im Ensemble ist jedoch erlaubt. 
  3. Der Wettbewerb im Fachbereich Musik der Hochschule der Künste Bern statt. 
  4. Die Jury besteht aus fünf bekannten Persönlichkeiten im Bereich der zeitgenössischen Musik. Die Jury beurteilt auch die Qualität und Originalität der präsentierten Programme.
  5. Der Wettbewerb wird in zwei Phasen durchgeführt:

    Erste Runde:
    Jede Solistin, jeder Solist,jedes Duo oder Ensemble interpretiert eines oder mehrere Werke eigener Wahl mit einer Spieldauer von maximal zwanzig Minuten. Das Werk (oder eines der Werke) muss von einer Schweizer Komponistin oder einem Schweizer Komponisten komponiert sein 

    Finale: 
    Maximal acht SolistInnen und/oder Duos und/oder Ensembles werden zum Finale zugelassen. Die KandidatInnen präsentieren ein Konzert von höchstens fünfzig Minuten mit einem Programm eigener Wahl. Es ist erlaubt, bereits im ersten Vorspiel vorgetragene Werke zu wiederholen. Mindestens eines der Werke muss von einer Schweizer Komponistin oder einem Schweizer Komponisten komponiert sein. 

    Alle Werke sowohl der Ersten Runde wie des Finales müssen nach 1950 komponiert worden sein.
  6. Die Jury verfügt über eine Preissumme von CHF 50'000.-. Die Jury ist nicht verpflichtet, Preise zu vergeben.

  7. Die Entscheide der Jury sind nicht anfechtbar.

  8. Das digitale Anmeldeformular muss bis zum auf der Website angegebenen Datum des Anmeldeschlusses ausgefüllt werden. 
  9. Folgende Dokumente müssen bis zum auf der Website angegebenen Datum (Datum des Poststempels) des Anmeldeschlusses per Post eingereicht werden: 
       
     Association du Concours Nicati
     c/o Hochschule der Künste Bern
     Nina Grunder
     Papiermühlestrasse 13a
     3000 Bern 22

    a) Sämtliche Noten für die Vorrunde in vierfacher Ausführung. Sämtliche Noten für das Finale in einfacher Ausführung. Es müssen für alle Stücke, die gespielt werden, Noten eingereicht werden, auch für Eigenkompositionen. Nicht notierte Improvisationen werden nicht zugelassen. (Sollten Sie ins Finale kommen, werden die Finalnoten vom Concours Nicati kopiert. Wir bitten Sie darum, diese nur mit einer Büroklammer zu heften und nicht zusammen zu kleben.)
    b) Eine Kopie des Masterdiploms in Musik oder gleichwertigen Abschlusses jedes Teilnehmers/jeder Teilnehmerin (Lehrdiplom, Konzertdiplom, Solistendiplom)
    c) Eine Biographie jedes Teilnehmers/jeder Teilnehmerin (Ausbildung, Unterstützungen, musikalische Aktivitäten).
    d) Ein Beleg der Überweisung der Anmeldegebühr (vergl. Art. 10).
    e) Nur für Nicht-MitgliederInnen des STV:
    Eine Kopie der Identitätskarte oder des Passes, resp. der Aufenthaltserlaubnis oder der in der Schweiz erworbenen Diplome (vergl. Art. 2).
    f) Technischer Rider und Stageplan, sofern Sie ein grosses Equipment haben.

    Zu spät eingetroffene, unvollständige oder unleserliche Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Im Falle einer zu grossen Anzahl Anmeldungen behält sich die Jury vor, auf Grund der Dossiers eine Vorauswahl zu treffen.

  10. Anmeldegebühr:
    Es muss eine Anmeldegebühr von CHF 250.- pro Solistin/Solist, CHF 350.- pro Duo und CHF 500.- pro Ensemble auf folgendes Konto überwiesen werden:
    PC 60-483476-9 (Association du Concours Nicati) ; IBAN: CH 89 0900 0000 6048 3476 9 ; BIC: POFICHBEXXX
    a) Die Anmeldegebühr wird den KandidatInnen im Laufe des Concours zurückerstattet, ebenfalls allen, die nicht zum Wettbewerb zugelassen werden.
    b) Die Anmeldegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der/die KandidatIn nicht erscheint oder seine/ihre Teilnahme ohne zwingende Gründe zurückzieht. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden.

  11.  Von jedem Duo oder Ensemble muss ein Mitglied gegenüber den Organisatoren verantwortlich bezeichnet werden. Nur mit dieser Person wird korrespondiert und allfällige Probleme diskutiert.

  12. Ausser dem oder den Preis(en) werden den KandidatInnen keinerlei Honorare oder Spesen vergütet. Die KandidatInnen akzeptieren, dass ihre Darbietungen während des Wettbewerbs für eine spätere Radiosendung mitgeschnitten werden.

  13. Mit der Anmeldung werden die Bedingungen des vorliegenden Reglements akzeptiert. Im Streitfall ist die französische Fassung verbindlich.