Nicati Timeline

Teilnehmen

Erste Runde, 9., 10. und 11. September 2013:
Jede/r SolistIn, jedes Duo, jedes Ensemble interpretiert eines oder mehrere Werke eigener Wahl mit einer Spieldauer von maximal zwanzig Minuten. Das Werk (oder eines der Werke) muss von einer Schweizer Komponistin oder einem Schweizer Komponisten komponiert sein. (Schweizer KomponistInnen siehe Links auf dieser Website.)

Finale, 13. und 14. September 2013:
Maximal acht SolistInnen, Duos und/oder Ensembles werden zum Finale zugelassen. Die KandidatInnen präsentieren ein Konzert von höchstens fünfzig Minuten mit einem Programm eigener Wahl. Mindestens eines der Werke muss von einer Schweizer Komponistin oder einem Schweizer Komponisten komponiert sein. Es ist erlaubt, bereits im ersten Vorspiel vorgetragene Werke zu wiederholen.

Alle Werke sowohl der Ersten Runde wie des Finales müssen nach 1950 komponiert worden sein.